TTC Blau-Weiß Ückendorf
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Unwetterlage
Vb - Mittelmeertief -
nach van Bebber
Mögliche
Spielabsagen für Samstag, 09.01.2010
aufgrund
„höherer Gewalt“. aktueller Stand: hier
SCHNEEVERWEHUNGEN
für die Stadt Gelsenkirchen
gültig von: Samstag, 09.01.2010 07:00 Uhr
bis: Samstag, 09.01.2010 18:00 Uhr
ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst
am: Samstag, 09.01.2010 06:21 Uhr
Von Süden her teils länger andauernde Schneefälle, dabei bis
Samstag Abend 10 bis 15, im Bergland bis 25 cm Neuschnee.
Gleichzeitig starke bis stürmische Böen aus Nordost zwischen 50
und 70 km/h ( Stärke 7 bis 8 ).
Dadurch Schneeverwehungen mit erheblichen Verkehrsbehinderungen.
ACHTUNG Hinweis auf mögliche Gefahren:
Straßen und Schienenwege können unpassierbar sein. Bäume können
unter der großen Schneelast zusammenbrechen.
Vermeiden Sie Autofahrten
DWD RZ Essen
http://www.wetter.com/wetter_aktuell/wetterwarnungen/warnungen_aktuell/?s_path=EU/DE/NW/GE/
Schneeverwehung
als Verkehrshindernis.
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Möglicherweise andauernde Schlechtwetterlage durch Mittelmeertief. |
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V-Lagen treten gewöhnlich im Frühjahr und Herbst auf, können aber prinzipiell
zu jeder Jahreszeit vorkommen, und gehören mit nur ein paar Ereignissen pro
Jahr zu den selteneren Großwetterlagen Europas (Jährlichkeit > 0,1).
Die klimatologische Ursache für diese Ereignisse liegt in geographischen Breite, in der die
Aktionszentren vom Atlantik her Europa erreichen: Wenn sie etwa auf Höhe des
Alpenbogens oder südlich davon eintreffen, können sie bei tendenziell südweisender Frontalzone
die Mittelmeer-Route davon einschlagen. Diese globale Wettersituation bleibt
manchmal auch über etliche Wochen in etwa gleich, sodaß
dann auch ganze
Serien von Mittelmeertiefs auftreten. Aufgrund der eintretenden
Bodensättigung führt das zu einer ganzen Serie von Hochwässern, oder bei Schneemassenereignissen
durch starken Anstieg der Schneehöhen ohne Setzung und Verbindung zu
großräumigen hochlawinösen Lagen. Quelle Die Vb-Wetterlage
ist gerade durch das Mittelmeertief ausgezeichnet. Anders als die WAZ, die am
07.01.2010 von einem Blizzard spricht, der vom Polarkreis kommt (Quelle), kann es somit
tatsächlich nicht nur zu einer typischerweise kurzfristigen (3 Std.)
Wetterverschlechterung kommen. Daher gilt es sich
Gedanken zu machen, ob eine Mannschaft zu einem Spiel anreisen kann oder
nicht. . |
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Spielabsagen kommen dann in Frage, wenn eine Mannschaft
durch Unwetter nicht anreisen kann. Die Wettspielordnung (WO)
gibt dazu unter G. 6.5.2 WO wie folgt Auskunft: „ 6.5.2 Fällt ein Spiel wegen Nichtantretens einer Mannschaft aus,
so kann es neu angesetzt werden, wenn das Nichtantreten durch höhere Gewalt
verursacht wurde. In diesem Falle obliegt der nicht angetretenen Mannschaft
eine unverzügliche Beweispflicht gegenüber der spielleitenden
Stelle. Wird der Beweis nicht oder zu spät geführt, so wird die Mannschaft
wie nicht angetreten behandelt.“ |
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admin: Joachim Sombetzki j.sombetzki(at)ttc-blauweiss-ueckendorf.de
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