TTC Blau-Weiß Ückendorf

-          Unwetterlage Vb - Mittelmeertief  -
nach van Bebber

 

Mögliche Spielabsagen für Samstag, 09.01.2010

aufgrund „höherer Gewalt“. aktueller Stand: hier

 

SCHNEEVERWEHUNGEN

für die Stadt Gelsenkirchen

gültig von: Samstag, 09.01.2010 07:00 Uhr
bis: Samstag, 09.01.2010 18:00 Uhr

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst
am: Samstag, 09.01.2010 06:21 Uhr

Von Süden her teils länger andauernde Schneefälle, dabei bis
Samstag Abend 10 bis 15, im Bergland bis 25 cm Neuschnee.
Gleichzeitig starke bis stürmische Böen aus Nordost zwischen 50
und 70 km/h ( Stärke 7 bis 8 ).
Dadurch Schneeverwehungen mit erheblichen Verkehrsbehinderungen.


ACHTUNG Hinweis auf mögliche Gefahren:
Straßen und Schienenwege können unpassierbar sein. Bäume können
unter der großen Schneelast zusammenbrechen.
Vermeiden Sie Autofahrten

DWD RZ Essen

http://www.wetter.com/wetter_aktuell/wetterwarnungen/warnungen_aktuell/?s_path=EU/DE/NW/GE/

 

Schneeverwehung als Verkehrshindernis.

 

 

Möglicherweise andauernde Schlechtwetterlage durch Mittelmeertief.       

V-Lagen treten gewöhnlich im Frühjahr und Herbst auf, können aber prinzipiell zu jeder Jahreszeit vorkommen, und gehören mit nur ein paar Ereignissen pro Jahr zu den selteneren Großwetterlagen Europas (Jährlichkeit > 0,1). Die klimatologische Ursache für diese Ereignisse liegt in geographischen Breite, in der die Aktionszentren vom Atlantik her Europa erreichen: Wenn sie etwa auf Höhe des Alpenbogens oder südlich davon eintreffen, können sie bei tendenziell südweisender Frontalzone die Mittelmeer-Route davon einschlagen. Diese globale Wettersituation bleibt manchmal auch über etliche Wochen in etwa gleich, sodaß dann auch ganze Serien von Mittelmeertiefs auftreten. Aufgrund der eintretenden Bodensättigung führt das zu einer ganzen Serie von Hochwässern, oder bei Schneemassenereignissen durch starken Anstieg der Schneehöhen ohne Setzung und Verbindung zu großräumigen hochlawinösen Lagen. Quelle  Die Vb-Wetterlage ist gerade durch das Mittelmeertief ausgezeichnet. Anders als die WAZ, die am 07.01.2010 von einem Blizzard spricht, der vom Polarkreis kommt (Quelle), kann es somit tatsächlich nicht nur zu einer typischerweise kurzfristigen (3 Std.) Wetterverschlechterung kommen. Daher gilt es sich Gedanken zu machen, ob eine Mannschaft zu einem Spiel anreisen kann oder nicht.

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Spielabsagen kommen dann in Frage, wenn eine Mannschaft durch Unwetter nicht anreisen kann. Die Wettspielordnung (WO) gibt dazu unter G. 6.5.2 WO wie folgt Auskunft:

  6.5.2 Fällt ein Spiel wegen Nichtantretens einer Mannschaft aus, so kann es neu angesetzt werden, wenn das Nichtantreten durch höhere Gewalt verursacht wurde. In diesem Falle obliegt der nicht angetretenen Mannschaft eine unverzügliche Beweispflicht gegenüber der spielleitenden Stelle. Wird der Beweis nicht oder zu spät geführt, so wird die Mannschaft wie nicht angetreten behandelt.“

 

admin: Joachim Sombetzki

j.sombetzki(at)ttc-blauweiss-ueckendorf.de